Der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge ist nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ gezahlt werden. Dies ist zumindest die Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.
Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof, da die Finanzverwaltung gegen das Urteil Revision eingelegt hat.
Quelle | FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.4.2015, Az. 3 K 1387/14, Rev. BFH Az. X R 17/15