Bemessungsgrundlage für Steuern, Ausschüttungen oder Entnahmen und die Entwicklung Ihrer Vermögens- und Ertragslage sind einige Funktionen Ihres Jahresabschlusses. Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen. Kapitalgesellschaften müssen diesen zudem auch noch veröffentlichen.
Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss noch um einen Anhang und größenabhängig sogar um einen Lagebericht ergänzen. Einzelunternehmer und Freiberufler müssen dagegen nur eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Wir übernehmen für Sie die termingerechte Erstellung Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung und erläutern Ihnen selbstverständlich die darin enthaltenen Positionen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses erstellen wir natürlich auch die jährlichen Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen und übermitteln diese authentifiziert an das Finanzamt.
Sie können sich aber auch gerne an uns wenden, wenn Sie als Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen.
Das sind unsere Leistungen:
- Jahresabschluss (natürlich auch mit Plausibilitätsbeurteilungen für die Banken)
- Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss
- Anhang
- beratende Mitwirkung beim Lagebericht
- Sonderbilanzen (z. B. bei Umwandlungen, Gesellschafterwechsel oder Liquidationen)
- Offenlegung des Jahresabschlusses
- Einnahmen-Überschussrechnung
- betriebliche und private Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden