Ab März erhalten die Steuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen neue Steuerbescheide. Die Besonderheit: Als erstes Bundesland führt Nordrhein-Westfalen in den Bescheiden für das Jahr 2013 auf, mit wie viel Prozent Einkommensteuer das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen belastet hat. Darüber hinaus ist aufgeführt, welche Abzüge (z.B. Vorsorgeaufwendungen) insgesamt anerkannt wurden.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat u.a. folgenden „Musterbescheid“ veröffentlicht: Bei einem ledigen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (35.000 EUR) ergibt sich nach Abzug von Sonderausgaben ein zu versteuerndes Einkommen von 29.928 EUR. Die Einkommensteuerbelastung für das Jahr 2013 beträgt 5.578 EUR, sodass sich eine Belastung von 18,64 % ergibt (FinMin NRW, Mitteilung vom 25.2.2014).

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