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Firmenwagenbesteuerung: Bruttolistenneupreis nicht zu beanstanden
Der Bundesfinanzhof hat erneut bekräftigt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, die private Nutzung des Firmenwagens bei Anwendung der Ein-Prozent-Regelung auf Basis des Bruttolistenneupreises zu ermitteln.
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