Aktuelles

Ab März erhalten die Steuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen neue Steuerbescheide. Die Besonderheit: Als erstes Bundesland führt Nordrhein-Westfalen in den Bescheiden für das Jahr 2013 auf, mit wie viel Prozent Einkommensteuer das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen belastet hat. Darüber hinaus ist aufgeführt, welche Abzüge (z.B. Vorsorgeaufwendungen) insgesamt anerkannt wurden.

Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell bestätigt. Im Jahr 2010 hatte der Bundesfinanzhof dies noch anders gesehen.

Der steuermindernde Investitionsabzug ist nicht nur dann rückgängig zu machen, wenn keine Investition erfolgt, sondern auch dann, wenn ein anderes Wirtschaftsgut als dasjenige, das bei Vornahme des Investitionsabzugs benannt worden ist, angeschafft oder hergestellt wird.

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