Aktuelles
Pensionsrückstellungen: Ist der Rechnungszinsfuß von 6 % verfassungswidrig?
Je höher der Rechnungszinsfuß, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Die Folge ist eine höhere steuerliche Belastung.
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Bundesfinanzhof beendet den Meinungsstreit: Scheidungskosten sind steuerlich nicht mehr abziehbar
Kosten für ein Scheidungsverfahren wirken sich nicht mehr steuermindernd aus. Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind diese Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Mehrere häusliche Arbeitszimmer: Höchstbetrag wird dennoch nur einmal gewährt
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind mit maximal 1.250 EUR als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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