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Fahrtkosten einer selbstständigen Musikpädagogin zu verschiedenen Schulen und Kindergärten, die nicht als Betriebsstätten anzusehen sind, können nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster in voller Höhe – und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale – als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Arbeitnehmern, die einen oder zwei Tage in der Firma arbeiten und den Rest der Woche am Heimarbeitsplatz, winkt für ihr häusliches Arbeitszimmer der volle Werbungskostenabzug.

Der Bundesverband deutscher Banken hat darauf hingewiesen, dass Kapitalanleger eine Frist beachten sollten, sofern sie noch über steuerlich verrechenbare Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer - also vor 2009 - verfügen (sogenannte Altverluste).