Aktuelles

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Im Zuge der Gewinnermittlung erfolgt also eine Gegenüberstellung von erhaltenen Betriebseinnahmen (Zuflussprinzip) und geleisteten Betriebsausgaben (Abflussprinzip). Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt der Abfluss bereits mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg und nicht erst im Zeitpunkt der Kontobelastung. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde nunmehr gesetzlich geregelt, dass ein angemessenes Hausgrundstück bei der Ermittlung des eigenen Vermögens eines Unterhaltsempfängers nicht zu berücksichtigen ist.

Erfolgt die Rechnungserstellung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, definiert das Umsatzsteuergesetz diesen Vorgang als Gutschrift.